Die Verkehrssituation sei nicht derart komplex, wie sie im Fachbericht dargestellt werde. Die einzige Gefährdung liege in der Sichtbeschränkung durch die Pflanzen auf dem Nachbargrundstück. Durch die Platzierung des Screens würden die Sichtweiten nicht zusätzlich eingeschränkt. Die geforderte Beobachtungsdistanz sei nur einseitig bezüglich des Trottoirs nicht gewährleistet. Ein ausfahrendes Auto müsse aber ohnehin langsam auf das Trottoir rollen, bevor es in den Verkehr einbiege.