bis dorthin werde im Schritttempo gefahren. Auf der Höhe des ungeregelten Fussgängerstreifens weiter oben sei der Werbemittelträger nicht erkennbar und könne auch nicht zur Ablenkung führen. Das gleiche gelte für den Fussgängerübergang bei der Kreuzung O.________strasse. Der Bildwechsel erfolge sanft und habe kein Ablenkungspotential. Gemäss SVI Merkblatt 2016/01 würden maximal 12 % der motorisierten Verkehrsteilnehmer vom dynamischen Aspekt der Werbung betroffen. Das bedeute, dass die Werbung von 88 % der Verkehrsteilnehmenden als statisch wahrgenommen werde. Die Verkehrssituation sei nicht derart komplex, wie sie im Fachbericht dargestellt werde.