Es sei klar, dass es bei der Teilung der Fahrbahnen vor der Kreuzung zu einer Verengung der einzelnen Fahrbahnstreifen komme, es sei aber sogar noch ein Mittelstreifen und ein Velostreifen vorhanden. Der Werbemittelträger könne auf einer Strecke von knapp 30 m wahrgenommen werden. Der Streckenabschnitt, in dessen Sichtdistanz sich der Werbemittelträger befinde, sei zweispurig und übersichtlich. Bis die Fahrzeuge effektiv nebeneinander fahren resp. stehen würden, sei der Werbemittelträger bereits nicht mehr wahrnehmbar und aus dem Sichtfeld verschwunden. Erst bei der Ampel teile sich der Verkehr in zwei Kolonnen auf; bis dorthin werde im Schritttempo gefahren.