8 Reglement vom 16.05.2004 über die Reklame in der Stadt Bern (Reklamereglement; RR, SSSB 722.51) RA Nr. 110/2019/20 6 ‒ Auf den angrenzenden Fussgängerquerungen ist stets mit Fussverkehr zu rechnen, unterhalb des geplanten Standorts mit Fussgängern bei rot. ‒ Am Abend gibt es, insbesondere bei nasser Strasse, gelegentlich Blendungen.