e) Die C.________strasse ist als Gemeindestrasse Teil der Verkehrsachse, die vom E.________platz via F.________brücke zum G.________platz und von dort Richtung H.________ / I.________ oder Richtung J.________ / K.________ führt. Gemäss Planbeilage zum Reklamereglement der Stadt Bern8 gilt sie als Hauptverkehrsstrasse. Entlang der C.________strasse sind Reklamen in allen Formaten und technischen Ausführungen zulässig (vgl. Art. 7 Abs. 1 RR).