4. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet1, holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Die Stadt Bern teilte mit Eingabe vom 6. März 2019 mit, dass sie auf eine Stellungnahme verzichte und verwies auf den angefochtenen Bauentscheid. Das Rechtsamt wies den Sistierungsantrag der Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 27. März 2019 ab. 5. Das Rechtsamt holte vom kantonalen Tiefbauamt, Oberingenieurkreis II (TBA OIK II) einen Fachbericht zur Verkehrssicherheit ein. Die Parteien erhielten Gelegenheit, sich dazu zu äussern. Die Beschwerdeführerin machte mit Stellungnahme vom 9. Mai 2019 davon Gebrauch. Die Vorinstanz liess sich nicht vernehmen.