3. Dagegen reichte die Beschwerdeführerin am 7. Februar 2019 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie beantragt die Aufhebung des Entscheids vom 8. Januar 2019 und Erteilung der Baubewilligung. Eventualiter sei das Baugesuch zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen.