2. Die Abteilung Verkehrsplanung der Stadt Bern beurteilte das Vorhaben aus Gründen der Verkehrssicherheit als nicht bewilligungsfähig. RA Nr. 110/2019/20 2 Die Beschwerdeführerin hielt an ihrem Bauvorhaben fest. Mit Entscheid vom 8. Januar 2019 erteilte die Stadt Bern den Bauabschlag ohne Publikation des Bauvorhabens.