2. Es werden keine Verfahrenskosten erhoben. 3. Das Regierungsstatthalteramt Oberaargau hat der Beschwerdeführerin Parteikosten im Betrag von Fr. 3'007.80 (inkl. Auslagen, ohne Mehrwertsteuer) zu ersetzen. IV. Eröffnung - Herrn Fürsprecher D.________, eingeschrieben - Regierungsstatthalteramt Oberaargau, eingeschrieben - Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Huttwil, Gemeindeverwaltung, eingeschrieben Bau- und Verkehrsdirektion Der Direktor 42 Merkli/Aeschlimann/Herzog, a.a.O., Art. 108 N. 13. 43 Siehe Unternehmens-Identifikationsnummer-Register, einsehbar unter: 44 BVR 2014 S. 484 E. 6.