Das Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 19. August 2019 zeigt jedoch auf, dass dieser Aspekt schon vor dem 9. September 2019 diskutiert wurde.38 Dass zudem eine bereits erfolgte Sanierung der südseitigen Bachmauer erwähnt wird, lässt vermuten, dass die Gemeinde wohl schon vor dem Einreichen des Vorprojektes von dieser Problematik wusste. Ebenso ist seit dem Inkrafttreten von Art. 5b WBG39 am 1. Januar 2015 bekannt, dass die Gemeinden ihre Gewässerräume an die bundesrechtlichen Vorgaben40 anpassen müssen. Die ehemalige Gärtnerei, die vom Bauvorhaben betroffen ist, befindet sich seit vielen Jahren in einem ISOS-Gebiet.