Anwendung fände. Die Gemeinde macht in ihrer Stellungnahme vom 20. Dezember 2019 keine inzwischen wesentlich veränderten Verhältnisse geltend. Solche Verhältnisse sind denn auch nicht ersichtlich. Aus dem Gemeinderatsbeschluss vom 9. September 2019 gehen zwar die Gründe für den Erlass der Planungszone hervor. Genannt werden der Hochwasserschutz, die Anpassung des Gewässerraums an die heutige Gesetzgebung sowie die bestehende Erfassung der ehemaligen Gärtnerei im Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS) und dem möglichen, auf das Bauvorhaben zurückzuführenden Eingriff in das Ortsbild. Der Gemeinderat führte insbesondere aus, die bestehende Bachmauer auf den vom Bauvorhaben