i) Zusammengefasst hat die Beschwerdeführerin der Gemeinde ihre Bauabsicht in Form eines Vorprojektes am 15. Mai 2019 mitgeteilt. Die Antwort der Gemeinde folgte am 17. Mai 2019. Vorliegend begann die Frist somit spätestens am 18. Mai 2019 zu laufen und die Planungszone hätte bis am 19. August 2019 aufgelegt werden müssen. Der Beschluss des Gemeinderates zum Erlass der Planungszone erfolgte jedoch erst am 9. September 2019 und wurde am 19. September 2019 im amtlichen Anzeiger publiziert. Demzufolge wurde die Planungszone nicht innert der dreimonatigen Frist erlassen.