h) Aus den am 15. Mai 2019 eingereichten Plänen geht hervor, dass die Beschwerdeführerin auf den Parzellen Nrn. F.________ drei Mehrfamilienhäuser mit drei Geschossen sowie einem Attikageschoss plant. Sowohl die Lage und Dimensionierung des Bauvorhabens als auch die Geschossanzahl und die Geschosseinteilung bzw. die Grundrisse sind bereits klar definiert. Auch die Erschliessung und die Zweckbestimmung ergeben sich aus den undatierten Plänen eindeutig. Die Eingabe vom 15. Mai 2019 enthielt somit bereits die wesentlichen Grundzüge eines Bauvorhabens. Die undatierten Pläne sind bereits sehr konkret und lassen die Bauabsicht der Beschwerdeführerin klar erkennen.