Er führte ebenfalls aus, die Parkplatzanzahl liege innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Bandbreite und es sei zwingend ein Zivilschutzraum zu erstellen. Der Projektleiter Wasserbau des TBA OIK IV hielt zu den Fragen zum Gewässerabstand fest, dies sei aus wasserbaupolizeilicher Sicht in Ordnung, sofern ein Mindestabstand von 3 m zur Böschungsoberkante des revitalisierten Gewässers eingehalten werden könne. Dies erscheine möglich. Schliesslich hielt der Bauverwalter zusammenfassend fest, nach einer ersten Prüfung seien keine offenen Punkte erkennbar. Insgesamt äusserte er gegenüber dem Bauvorhaben keine konkreten Bedenken.