Per E-Mail vom 17. Mai 2019 beantwortete der Bauverwalter die gestellten Fragen und leitete auch die Antworten des Projektleiters Wasserbau des TBA OIK IV weiter. So hielt der Bauverwalter beispielsweise fest, es sei kein Mehrlängenzuschlag notwendig, zudem gingen sowohl der Strassenabstand als auch der Gewässerabstand dem Grenzabstand vor. Er führte ebenfalls aus, die Parkplatzanzahl liege innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Bandbreite und es sei zwingend ein Zivilschutzraum zu erstellen.