g) Da ein Teil der von der Beschwerdeführerin gestellten Fragen den Gewässerraum betrafen, leitete der Bauverwalter das Mail der Beschwerdeführerin an den Projektleiter Wasserbau des Oberingenieurkreises IV des Tiefbauamtes des Kantons Bern (TBA OIK IV) weiter. Er hielt dazu fest: «Anbei sende ich dir die Voranfrage zum Bauprojekt am H.________weg in Huttwil. Am 21. März 2019 waren wir mit Herrn B.________ vor Ort um die Möglichkeiten zu besprechen. Die G.________ Architekten sind die selbigen Projektverfasser, welche auch die untere Überbauung am H.________weg geplant haben. In seinem Projekt soll die im Projektbereich liegende Mauer abgelegt und das Ufer renaturiert werden.»25