f) Vorliegend wandten sich die Architekten der Beschwerdeführerin mit E-Mail vom 15. Mai 2019 (Betreff: «Vorabklärungen / Neubau 3 MFH H.________weg Huttwil») mit folgenden Fragen «zur Vorprüfung» an den Bauverwalter der Gemeinde: «- muss ein Mehrlängenzuschlag Richtung Strasse und entlang der Langete berücksichtigt werden? - wie weit kann unterirdisch im Bereich des Gewässerabstandes gebaut werden? - vorgesehen ist max. ca. 5.60 m - wie weit dürfen Balkonen und Vordächer in den Gewässerabstand hineintragen?