Des Weiteren müssen die vorhandenen Pläne oder Angaben bereits ein hinreichendes Bild des geplanten Projekts entstehen lassen und eine gewisse Detailliertheit aufweisen. In diesem Sinne müssen zumindest einige der Grundzüge des Bauvorhabens (wie z.B. Erschliessung, Standort, Zweckbestimmung, äussere Masse, etc.) bekannt sein. Je detaillierter und ausführlicher ein Vorprojekt bzw. eine Voranfrage ausfällt, desto eher ist davon auszugehen, dass der Bauherr eine klare Vorstellung des Bauvorhabens und somit eine konkrete Bauabsicht hat. Im Gegensatz dazu genügen sehr allgemeine Anfragen, beispielsweise hinsichtlich der grundsätzlichen Bebaubarkeit einer Parzelle, nicht.