Die BVD hat das Vorliegen eines Vorprojektes unter anderem bejaht, wenn die genaue Lage und Dimension des Bauvorhabens bekannt sind, dessen Nutzungszweck klar umschrieben ist und Angaben zur Zonenkonformität vorliegen, mithin wenn bei der Beurteilung der Voranfrage bereits konkrete Angaben vorhanden sind.22 Daraus folgt, dass für die Behörde klar erkennbar sein muss, welche Parzellen betroffen sind. Des Weiteren müssen die vorhandenen Pläne oder Angaben bereits ein hinreichendes Bild des geplanten Projekts entstehen lassen und eine gewisse Detailliertheit aufweisen.