4. Mit Verfügung vom 2. Dezember 2019 sistierte das Regierungsstatthalteramt das Baubewilligungsverfahren bis zum allfälligen Ablauf der Geltungsdauer der Planungszone oder der rechtskräftigen Aufhebung der Planungszone im Rechtsmittelverfahren. 5. Dagegen reichte die Beschwerdeführerin am 5. Dezember 2019 Beschwerde bei der BVE, seit 1. Januar 2020 Bau- und Verkehrsdirektion (BVD), ein. Sie beantragt, die angefochtene Verfügung vom 2. Dezember 2019 sei aufzuheben und das Regierungsstatthalteramt sei anzuweisen, das Baubewilligungsverfahren nach Massgabe der bisherigen und noch geltenden Vorschriften fortzuführen.