2. Mit Beschluss vom 9. September 2019 erliess der Gemeinderat von Huttwil unter anderem über die Parzellen Nrn. F.________ eine Planungszone. Als Planungszweck wird die Überprüfung der baurechtlichen Grundordnung für den betreffenden Perimeter aufgrund des Hochwasserschutzes, der Gefahrenkarte und des Inventars der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz genannt. 3. Das Regierungsstatthalteramt hielt mit «Bestätigung und Verfügung» vom 12. September 2019 fest, da die (noch nicht rechtskräftige) Planungszone sämtliche Grundstücke des Bauvorhabens betreffe, könne dieses aufgrund einer allfälligen Beeinträchtigung des