Die Stadt Bern beantragt mit Stellungnahme vom 16. Dezember 2019, die Baubewilligung sei von Amtes wegen mit zwei Auflagen zu ergänzen (vgl. Sachverhalt, Ziff. 3). Die von der Stadt geforderten Auflagen sind jedoch Bestandteil des Amtsberichts Strassenlärm des TBA vom 28. Februar 2019. Im Gesamtentscheid des Regierungsstatthalteramts vom 31. Oktober 2019 ist sodann festgehalten, dass dieser Amtsbericht Bestandteil der Gesamtbaubewilligung bilde und dessen Nebenbestimmungen in allen Teilen einzuhalten seien. Die erwähnten Auflagen haben damit Geltung, weshalb der Gesamtentscheid nicht ergänzt werden muss. 4. Kosten