Die Verträge für die Zwischennutzungen und damit auch für die von der Beschwerdeführerin erwähnte Brocante liefen im Sommer 2019 aus und wurden von der Beschwerdegegnerin 2 nicht mehr verlängert. Da die Brocante nicht mehr besteht und die Beschwerdeführerin entsprechend auch nicht mehr dort arbeitet, ist sie durch das Bauvorhaben nicht mehr direkt betroffen. Dass sie durch die Schliessung der Brocante eine Einkommensquelle verliert, stellt höchstens ein indirektes Betroffensein dar. Ein solches reicht nach dem Gesagten für die Einsprache- und Beschwerdelegitimation nicht aus.