__, N.________strasse) bei weitem nicht der Fall. Zu diesem Ergebnis kommt auch das Bauinspektorat der Stadt Bern in seinem zweiten Bericht Baupolizeibehörde vom 8. Mai 2019. Die Fachbehörde äussert sich darin zur Verkehrs- und Lärmzunahme durch das Projekt auf der I.________strasse (Ziffer 4) und kommt zum Schluss, dass das Vorhaben zwar zusätzlichen Verkehr generiert, jedoch nicht mit einem massiven Mehrverkehr gerechnet werden müsse. Die bereits heute vorhandene Lärmbelastung durch den Verkehr auf der I.________strasse bleibe unverändert. 100 Wohneinheiten würden in der Regel 200 bis 400 Fahren pro Tag auslösen.