Mit Eingabe vom 13. Januar 2020 wies das Regierungsstatthalteramt darauf hin, dass die von der Stadt Bern mit Stellungnahme vom 16. Dezember 2019 geforderten Auflagen im Amtsbericht Strassenlärm des TBA vom 28. Februar 2019 enthalten sind und dieser Bericht und die darin enthaltenen Nebenbestimmungen im Gesamtentscheid als integrierender Bestandteil erklärt wurden. Das zusätzliche Aufführen dieser Auflagen sei daher nicht erforderlich. Von den Beschwerdegegnerinnen ging am 28. Januar 2020 eine Eingabe ein, die Beschwerdeführerin äusserte sich mit Stellungnahme vom 10. Februar 2020.