Mit Beschwerdeantwort vom 20. Dezember 2019 stellen die Beschwerdegegnerinnen den Antrag, auf die Beschwerde sei nicht einzutreten, eventualiter sei diese abzuweisen. In formeller Hinsicht beantragen sie, das Verfahren sei auf die Eintretensfrage bzw. Legitimation der Beschwerdeführerin zu beschränken. Mit Eingabe vom 7. Januar 2020 nahm die Fachstelle Lärmschutz des Tiefbauamts des Kantons Bern (TBA) zur Beschwerde Stellung.