"a. Bei neuen Gebäuden muss der Schallschutz der Aussen- und Trennbauteile lärmempfindlicher Räume die erhöhten Anforderungen der SIA-Norm 181 "Schallschutz im Hochbau" des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins erfüllen (Art. 32 LSV). b. In Schlafzimmern ohne Lüftungsmöglichkeit mit Lärmbelastung unterhalb des Immissionsgrenzwerts muss eine mechanische, kontrollierte Lüftung eingebaut werden."