3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet1, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Das Regierungsstatthalteramt nahm mit Eingabe vom 13. Dezember 2019 zur Beschwerde Stellung, verzichtete dabei jedoch unter Verweis auf die Akten auf das Einreichen einer förmlichen Vernehmlassungseingabe. Die Stadt Bern beantragt mit Stellungnahme vom 16. Dezember 2019 die Abweisung der Beschwerde. Zusätzlich beantragt sie, die Baubewilligung sei von Amtes wegen mit folgenden Auflagen zu ergänzen: