2. Dagegen reichte die Beschwerdeführerin am 27. November 2019 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE), seit 1. Januar 2020 Bau- und Verkehrsdirektion (BVD), ein. Sie beantragt die Aufhebung des Gesamtentscheids vom 31. Oktober 2019 und die Erteilung des Bauabschlags.