c) Die Beschwerdegegnerschaft führte auf dem Projektänderungsformular aus, 15 Parkplätze seien bestehend. Durch den Neubau von fünf zusätzlichen Parkplätzen solle die Anzahl auf neu 20 Abstellplätze erhöht werden.19 Aus den Unterlagen zur Bewilligung der fünf Garagenboxen vom 11. Juli 2018 geht jedoch hervor, dass damals bereits 18 Parkplätze bestanden haben.20 Würden fünf zusätzliche Parkplätze gebaut, wären neu also 22 und nicht 20 Parkplätze vorhanden. Die Umschreibung des Vorhabens auf dem Gesuch ist insofern unklar. Demgegenüber ist der mit dem Gesuch eingereichte Projektplan mit Parkplatznachweis eindeutig: