e) Gemäss den eingeholten Baugesuchsunterlagen zu früheren Bautätigkeiten auf der Parzelle Aarwangen Grundbuchblatt Nr. G.________ wurde die Rasenfläche schliesslich nicht als Spielfläche bewilligt. Das Baureglement sieht zudem keine Grünflächenziffer vor. Demnach besteht auch keine anderweitige rechtliche Verpflichtung zum Erhalt der Rasenfläche. 5. Bandbreite a) Der Beschwerdeführer bringt schliesslich vor, auf der Bauparzelle bestünden bereits genügend Parkplätze. b) Art. 621 Abs. 1 GBR verweist für die Erstellung von Parkplätzen auf die kantonalen Vorschriften. Demnach ist auf dem betroffenen Grundstück oder in seiner Nähe eine