Mit den zusätzlichen Parkplätzen würden zudem die Lärm- und Abgasimmissionen zunehmen und die Abstrahlung der neuen Verbundsteine sei eine andere als die der ursprünglichen Grünfläche. Die Liegenschaft würde nach dem Bau der zusätzlichen Parkplätze sodann nur noch über einen minimalen Grünstreifen verfügen, was der zulässigen Ausnutzung widersprechen würde.