Anders als der Beschwerdeführer meint, wurde das Schreiben zudem zu Recht gemeindeintern an die Baukommission weitergeleitet:12 Für Bauangelegenheiten wie die Prüfung von Baubewilligungsgesuchen, die Erteilung von Baubewilligungen oder baupolizeiliche Aufgaben ist die Baukommission Aarwangen zuständig (vgl. Anhang III Abs. 4 GO13 und Art. 641 GBR14). 4. Grünfläche