Baubewilligungsbehörde zugleich darüber, ob und inwieweit der rechtmässige Zustand wiederherzustellen ist (Art. 46 Abs. 2 Bst. e BauG). c) Der Beschwerdeführer reichte am 10. September 2019 ein als «baupolizeiliche Anzeige» betiteltes Schreiben bei der Gemeinde ein, in welchem er den Rückbau der unbewilligten Parkplätze und die Wiederherstellung der Grünfläche verlangte.10 Zu diesem Zeitpunkt hatte die Beschwerdegegnerschaft das nachträgliche Gesuch bereits eingereicht und der Beschwerdeführer hatte bereits Einsprache gegen das Vorhaben erhoben.