c) Die Gemeinde erteilte der Beschwerdegegnerschaft am 11. Juli 2018 die Bewilligung für das Ersetzen von fünf bestehenden Parkplätzen durch fünf Garagenboxen auf ihrem Grundstück. Nachdem die Gemeinde während der Bauausführung festgestellt hatte, dass mehr Parkplätze als die fünf bewilligten Garagenboxen errichtet werden, reichte die Beschwerdegegnerschaft auf einem Projektänderungsformular ein Gesuch für die Erstellung von zusätzlichen Parkplätzen ein. Aus den eingereichten Plänen geht hervor, dass für die Parkplätze zudem eine Grünfläche auf dem Baugrundstück durch einen sickerungsfähigen Belag ersetzt werden soll.