4. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet1, holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Der Beschwerdeführer reichte am 19. Dezember 2019 eine unaufgeforderte Stellungnahme ein. Die Gemeinde beantragt mit Vernehmlassung vom 3. Januar 2020 die Abweisung der Beschwerde, soweit darauf eingetreten werden könne. Die Beschwerdegegnerschaft hat sich nicht vernehmen lassen. Das Rechtsamt holte im Anschluss frühere Baugesuchsunterlagen zur Bauparzelle ein und zog mehrere Luftbilder der Bauparzelle und der Umgebung zu den amtlichen Akten. Mit Verfügung vom 13. Februar 2020 gab das Rechtsamt den Beteiligten Gelegenheit zum Einreichen von Schlussbemerkungen.