1/8 BVD 110/2019/205 1. Januar 2020 Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD), ein. Er beantragt sinngemäss die Aufhebung der Bewilligung vom 8. November 2019, die Erteilung des Bauabschlags und die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands. Zur Begründung macht er insbesondere geltend, mit dem Bau der zusätzlichen Parkplätze sei eine wohnhygienisch wichtige Grünfläche zerstört worden.