2. Die Gemeinde stellte während der Bauausführung fest, dass mehr Parkplätze gebaut werden als die fünf bewilligten Gargenboxen und erliess daher am 20. Juni 2019 eine Baueinstellungsverfügung. Die Bauherrschaft reichte daraufhin am 28. Juni 2019 ein Projektänderungsgesuch ein für folgendes Vorhaben: «Neubau 5 zusätzliche Parkplätze». Dagegen erhob der Beschwerdeführer Einsprache. Mit Entscheid vom 8. November 2019 bewilligte die Vorinstanz das Vorhaben. 3. Gegen die erteilte Bewilligung reichte der Beschwerdeführer am 26. November 2019 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE), seit dem