1. Der Gesamtentscheid der Stadt Thun vom 29. Oktober 2019 wird aufgehoben. Dadurch ist Beschwerde gegenstandslos. Die Sache wird zur Weiterbehandlung der Projektänderung und zum Entscheid über diese an die Stadt Thun zurückgewiesen. Dazu gehen die Vorakten (zwei Ordner, pag. 0 bis 504) und das revidierte Entwässerungskonzept (Plan «Konzept Kanalisation» vom 7. Mai 2020 in vier Exemplaren und Bericht der Geotest AG vom 5. Mai 2020) an die Stadt Thun.