Im vorliegenden Fall geht die Projektänderung auf einen Amtsbericht des Tiefbauamts der Stadt Thun vom 22. Juli 2019 zurück, wonach vor Baubeginn dem Tiefbauamt der Stadt Thun die revidierten Kanalisations- und Versickerungspläne einzureichen seien. Das revidierte Entwässerungskonzept ist somit ohnehin von der Stadt Thun zu prüfen, weshalb hier eine Rückweisung der Projektänderung zu neuem Entscheid an die Stadt Thun angebracht erscheint.