3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet1, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Die Stadt Thun in ihrer Stellungnahme vom 16. Dezember 2019 und die Beschwerdegegnerin in ihrer Beschwerdeantwort vom 24. Dezember 2019 beantragen die Abweisung der Beschwerde, soweit darauf eingetreten werden könne. Nachdem das Beschwerdeverfahren auf Ersuchen der Beschwerdegegnerin mit Verfügung vom 27. Dezember 2019 sistiert worden war, reichte die Beschwerdegegnerin mit Eingaben vom 18. Januar und 1. Februar 2021 ein revidiertes Entwässerungskonzept ein (Plan «Konzept Kanalisation» vom 7. Mai 2020 und Bericht der Geotest AG vom 5. Mai 2020).