Die Beschwerdegegnerschaft macht Anwaltskosten im Umfang von Fr. 5'955.00 geltend. Im vorliegenden Fall ist der gebotene Zeitaufwand als unterdurchschnittlich zu werten, da nur ein richtiger Schriftenwechsel und kein Beweisverfahren durchgeführt wurde. Angesichts der Baukosten gemäss Baugesuch von rund Fr. 273'000.– und den umstrittenen Rechtsfragen sind auch die Bedeutung der Streitsache und die Schwierigkeit des Prozesses insgesamt als eher unterdurchschnittlich einzustufen. Daher erscheint eine Ausschöpfung des Rahmentarifs von 30 % und somit ein Honorar von Fr. 3'820.– zuzüglich Auslagen und Mehrwertsteuer als angemessen.