1. Am 16. Oktober 1998 erteilte die Gemeinde Köniz der B.________ die Baubewilligung für 12 Reiheneinfamilienhäuser auf Parzelle Köniz Grundbuchblatt Nr. K.________. Auf dieser Parzelle befand und befindet sich auch heute noch das I.________. Am 5. November 1998 liess die B.________ die Parzelle parzellieren, so dass insgesamt 14 Parzellen entstanden. Die Beschwerdegegnerschaft erwarb die Parzelle Köniz Grundbuchblatt Nr. L.________ mit dem dazugehörenden Reiheneinfamilienhaus.