geänderte Vorhaben mit Fachbericht vom 19. August 2019.25 Dabei kam die Fachbehörde zum Schluss, dass sich mit der Projektänderung in Bezug auf die Abgasreinigung und einzuhaltenden Emissionsgrenzwerte nichts ändere. Man sei mit den Ausführungen im Bericht der KBP einverstanden und ihr Fachbericht vom 18. Oktober 2016 mit den darin beantragten Auflagen (kontinuierliche Überwachung des Schadstoffausstosses, der Grenzwert für die Geruchsemissionen von 500 Geruchseinheiten pro Kubikmeter) würde weiterhin seine Gültigkeit behalten. Die Abteilung Immissionsschutz beantragte weiterhin die Bewilligung des Vorhabens unter Auflagen.