Die Abteilung Immissionsschutz beantragte mit Fachbericht vom 16. Oktober 2016 die Bewilligung der Anlage unter Auflagen und kam damit zum Schluss, dass die massgebenden Grenzwerte eingehalten werden können. Gestützt auf diesen Fachbericht wurde mit dem Gesamtentscheid vom 16. Mai 2017 als Auflage die kontinuierliche Überwachung und Aufzeichnung der Verbrennungs- und Abgasreinigungsanlage und der massgebenden Schadstoffe verlangt sowie der Grenzwert für die Geruchsemissionen auf 500 Geruchseinheiten pro Kubikmeter festgelegt. Dazu kommt, dass die Einhaltung der Emissionsbegrenzungen der Tiermehlverbrennungsanlage und des stationären Verbrennungsmotors gemäss Art.