Gleiches gilt für seine Kritik, dass nicht einmal die im Massnahmenplan Luft des Kantons Bern bei einem Grossemittent geforderte Reduktion der Emissionen um mindestens 25 %, soweit verhältnismässig, eingehalten werde und dies mit wirtschaftlichen Überlegungen begründet werde. Die Begründung, wieso eine Reduktion in diesem Umfang vorliegend nicht möglich ist und welche alternativen Milderungsmassnahmen zu treffen sind, findet 20 Zaugg/Ludwig, a.a.O., Art. 34 N. 20 mit weiteren Hinweisen.