b) Entgegen diesen Ausführungen war der ursprünglich geplante Hochkamin Bestandteil in den mit Gesamtentscheid vom 16. Mai 2017 bewilligten Baugesuchsplänen eingezeichnet. Er wurde damit bewilligt. Gleiches gilt für die im Rahmen der Projektänderung vorgesehene Verschiebung des (neu freistehenden) Kamins um knapp drei Meter mit gleichzeitiger 8/14 Kanton Bern BVD 110/2019/201 Canton de Berne