Veränderungen und Zusatzbelastungen ein Verstoss gegen die massgebenden Vorschriften erfolgt (vgl. E. 5). Ebenso wenig kann auf den Antrag 3 der Beschwerde und die damit vorgebrachten Rügen eingetreten werden. Dort beanstandet der Beschwerdeführer die Verbrennung von Tierfett, ortet in diesem Zusammenhang ein Verstoss gegen geltendes Recht sowie gegen die verschärften Emissionsbegrenzungen im Massnahmenplan des Kantons Bern und beantragt ein Verbot der Verbrennung des Tierfetts. Gemäss den unbestrittenen Ausführungen der Beschwerdegegnerin verfügt diese jedoch seit Langem über eine Bewilligung für die Verbrennung von Tierfett.