Schadstoffmengen ebenfalls um rund 15 % erhöhen, was zu Zunahmen von rund 1.25 t/a Schwefeldioxid, 0.5 t/a Chlorwasserstoff, 0.13 t/a Ammoniak und 0.25 t/a Staub führt.13 Es ist zwar fraglich, ob diese durch die Projektänderung ausgelösten Zunahmen der erwähnten Schadstoffe im Vergleich zu den Werten der rechtskräftig bewilligten Anlage für den Beschwerdeführer an seinem Wohnort zu einer klar wahrnehmbaren Zusatzbelastung führen. Trotzdem kann dies nicht ganz ausgeschlossen werden. Es ist sodann unstreitig, dass die Hauptwindrichtungen in diesem Gebiet in die nordöstliche Richtung und damit von der WKK-Anlage in Richtung des Wohnorts des Beschwerdeführers zeigen.