Jedoch ist vorgesehen, dass die Menge des Tiermehls von maximal 20'000 t/a auf 23'000 t/a erhöht wird. Da gleichzeitig der Anteil von Erdgas an der Wärmeproduktion reduziert werden soll, bleiben die Stickoxidemissionen aufgrund der Projektanpassung – entgegen den Ausführungen des Beschwerdeführers (Eingabe vom 21. Januar 2020, S. 2) – praktisch unverändert (20.8 t/a im Vergleich zu 20.9 t/a).11 Allerdings entstehen bei der Verbrennung von Tiermehl neben dem Stickoxid weitere Schadstoffe, welche von dem von der Bauherrschaft beauftragten Büro beim ursprünglichen Projekt mit einer vorgesehenen Menge von 20'000 Tonnen Tiermehl pro Jahr wie folgt angegeben wurden: